•  
  •  

Ziel und Zweck

Unter dem Namen schweiz. Sicherheitsgruppe (nachstehend SSG genannt) wird ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB geführt. Er dient zum Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen über moderne Sicherheits-Produkte und deren Anwendung.

Dadurch soll das Knowhow und der Erfolg der Mitglieder gesteigert werden.

Der Verein soll Mitgliedern Gelegenheit bieten, mit fachlich qualifizierten und interessierten Partnern an internen und öffentlichen Veranstaltungen Produkte und Lösungsvorschläge zu besprechen.